Der Beirat wurde im Januar 2016 offiziell gegründet. Er hat eine lange Vorgeschichte, weshalb die Unterzeichnung der Gründungsurkunde nur ein formaler Akt war.
Bereits seit 2009 gibt es Kooperationen in der aktuellen Konstellation. Neben Carsten Wulfänger (ehemaliger Landrat), Dr. Ulrike Bergmann (Leiterin des Kultur- und Schulverwaltungsamtes) und Kathrin Müller (Kreis- und Jugendamtsleiterin) unterzeichneten die Urkunde Vertreter vom Landesschulamt, vom Jugendhilfeausschuss des Landkreises Stendal, dem Erziehungshilfeverbund Altmark und von den vier Trägern der Schulsozialarbeit: Internationaler Bund IB Mitte gGmbH Niederlassung Sachsen-Anhalt Region Nord, Diakoniewerk Osterburg e.V., DRK Kreisverband Östliche Altmark e.V. und Gemeinnützige Paritätische Sozialwerke - PSW GmbH Sozialwerk Kinder- und Jugendhilfe Erziehungshilfeverbund Altmark.
Im Landkreis Stendal sichern 22 SchulsozialarbeiterInnen an 21 Schulen (von der Grund- über Förder- bis zur Berufsschule) und eine Regionale Netzwerkstelle den Schulerfolg der Kinder und Jugendlichen. Seit 2008 wird das Programm "Schulerfolg sichern" aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und durch das Ministerium für Bildung in Sachsen-Anhalt gefördert.
Die primäre Aufgabe des Beirats ist es, Grundsatzfragen der Schulsozialarbeit zu diskutieren und zu entscheiden. Derzeit besteht der Beirat aus 10 Stimmberechtigten Mitgliedern.
1. Mitgliedschaft/Stimmberechtigung
Mitglieder des Beirats sind die freien Träger der Jugendhilfe, die Träger der Schulsozialarbeit (SSA) im Landkreis Stendal sind, das Jugendamt des Landkreises Stendal, das Schulverwaltungs- und
Kulturamt des Landkreises Stendal, ein/e Vertreter/in Jugendhilfeausschuss des Kreistags Stendal, das Landesschulamt vertreten durch die schulfachlichen Referate für Grund- und Förderschulen, für
Sekundar- und Gemeinschaftsschulen, für Gymnasien und Berufsschulen sowie die Netzwerkstelle.
Jedes Mitglied verfügt über 1 Stimme im Beirat.
Die Erklärung der Mitgliedschaft sowie die Legitimation der Stimmberechtigung der Person, und ihres Stellvertreters müssen schriftlich vorliegen und mit einer rechtsverbindlichen Unterschrift
versehen sein (Mitgliedschaftserklärung).
2. Aufgaben des Beirats
Die primäre Aufgabe des Beirats ist es, Grundsatzfragen der SSA zu diskutieren und nach dem Mehrheitsprinzip zu entscheiden.
Zu diesen Grundsatzfragen gehören:
> Förderung von Schulerfolg und Chancengleichheit in der allgemeinen Bildung
> Entscheidung über die Vergabe der Fördermittel für Bildungsbezogene Angebote
> Kommunikation, Austausch und Beschluss über öffentliche Statements
> Unterstützung der Netzwerkstelle und der Träger der Schulsozialarbeit
> Weiterentwicklung und Evaluation von Standards zur Qualitätsentwicklung
> Weiterentwicklung und Evaluation der Schulsozialarbeit
> Unterstützung der Schulentwicklung und Schulprogrammarbeit
3. Meinungsbildungsprozess/Verabschiedung von Beschlüssen
Der Beirat ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend sind. Grundsatzentscheidungen werden in der Beiratssitzung mit Stimmenmehrheit der Anwesenden verabschiedet.
4. Pflichten aus der Mitgliedschaft
Aus der Mitgliedschaft ergeben sich folgende Pflichten:
> Teilnahme an den Beiratssitzungen
> Teilnahme am Meinungsbildungsprozess
> Mitwirkung bei der Wahrnehmung von Terminen und der Erarbeitung von Dokumenten
5. Beratungsmodus
Jährlich finden 4 Beiratssitzungen statt. Die Sitzungen sind nicht öffentlich.
Die Netzwerkstelle hat die Möglichkeit, bei dringendem Bedarf, Sondersitzungen einzuberufen.
6. Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch schriftliche Erklärung des Mitgliedes.
7. Aufgaben der Netzwerkstelle
> Vorbereitung und Durchführung der Beiratssitzungen
> Umsetzung der Beschlüsse
> Vorbereitung der Fördermittelvergabe
> Annahme, Beratung und Zusammenfassung der Anträge
> Rückmeldung an die Schulen
> Darstellung der Vergabe der Freihandmittel
> Interessenvertretung gegenüber Dritten
> Öffentlichkeitsarbeit
> Erstellung und Kommunikation von Dokumenten
Beschlossen durch den Beirat am und gültig ab: 27. Januar 2016
Die Geschäftsordnung ist hier als pdf hinterlegt.
Der Beirat "Schulerfolg sichern" entscheidet grundsätzlich auch über die Vergabe der Fördermittel von Bildungsbezogenen Angeboten im Landkreis Stendal. Die Richtlinien zur Förderung von einem Bildungsbezogenen Angebotes an einer Schule im Landkreis Stendal finden sie hier.
Kontakt
Regionale Netzwerkstelle für den Schulerfolg im Landkreis Stendal
Beirat "Schulerfolg sichern"
Frommhagenstraße 47
39576 Hansestadt Stendal
Tel.: 03931/ 58 94 268
Mail: j.heinrich@drk-stendal.de
DRK Kreisverband Östliche Altmark e.V.
Regionale Netzwerkstelle für den Schulerfolg
im Landkreis Stendal
Frommhagenstraße 47
39576 Hansestadt Stendal
Tel.: 03931 - 58 94 269